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Kleider machen Leute,
sagen die Leute,
die Kleider machen.

Barrierefreiheit für alle

- Barrierefreiheit, was ist darunter zu verstehen?
- Anforderungen für Barrierefreiheit
- Glossar

Barrierefreiheit, was ist darunter zu verstehen?

Im Baubereich z.B. umfasst der Begriff des barrierefreien Wohnen sämtliche bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen in Wohngebäuden, Wohnheimen und Wohnungen, die es alten und behinderten Menschen ermöglichen, ihren häuslichen Wirkungskreis wie gewohnt überwiegend selbst zu gestalten, und, dass ist besonders wichtig, ohne fremde Hilfe dafür in Anspruch zu nehmen.

Außerhalb der Wohnung kann eine Bordsteinkante eine Barriere sein! Nicht für alle Menschen, aber zum Beispiel für kleine Kinder, Rad- und Rollstuhlfahrer oder ältere Leute. Der Aufzug über die Höhe von drei Treppenstufen kann hingegen eine Barriere für jeden von uns darstellen, wenn es keinen anderen Zugang gibt.
Kurz: Barrieren sind Hindernisse, die unser Leben in der Umwelt erschweren und die für jeden anders aussehen können.

Barrierefreiheit bedeutet aber auch, dass Internet-Angebote von allen Besuchern, unabhängig von körperlichen und den technischen Möglichkeiten, uneingeschränkt genutzt werden können.

Dies schließt sowohl Menschen mit und ohne Behinderungen, als auch Benutzer mit technischen oder altersbedingten Einschränkungen (z. B. Sehschwächen) ein. Eine Barrierefreiheit kann aufgrund der unzähligen individuell geprägten Barrieren nie vollständig erreicht werden.

Mit den heutigen Techniken ist es möglich, eine allgemein zugängliche und barrierearme Webseite zu schaffen, die von vielen Menschen, mit ganz verschiedenen Geräten, genutzt werden kann.

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Anforderungen für Barrierefreiheit

Der Gesetzgeber hat die Barrierefreiheit zum Pflichtprogramm gemacht. Dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz von 2002 folgte noch im Juli des gleichen Jahres die BITV. Beides bezieht sich in Kernpunkten auf die international anerkannten Richtlinien der WAI des W3C.

Um die digitale Spaltung der Gesellschaft zu vermeiden, folgten entsprechende Umsetzungen der BITV auf Länderebene.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten besteht in Deutschland bisher nur für eine relativ kleine Gruppe von Anbietern - in erster Linie Behörden und nachgeordnete Institutionen. Die gesellschaftliche Anerkennung und Erwartung der Umsetzung einschlägiger Richtlinien steigt jedoch stetig.

Sicher ist es nicht möglich alle Hindernisse zu beseitigen. Es gilt jedoch mit Nachdruck unnötige Barrieren aufzuspüren und zu beseitigen. Davon profitieren letztendlich alle: behinderte wie nicht behinderte Nutzer genauso wie die Betreiber der Webseite selbst.

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Glossar (sprachliche Erläuterungen)

Accessibilty
Zugänglichkeit; im Zusammenhang mit Barrierefreiheit ist die Informationsentnahme aus einer Website für möglichst alle Menschen gemeint

Akronym
Kurzwort, das aus den Anfangsbuchstaben mehrerer Wörter gebildet wird

Applet
Programm im Zusammenhang mit der Benutzung von Browsern

Bread-Crump-Navigation
auch Pfadnavigation genannt, ermöglicht eine genauere Orientierung der aktuellen Seite und Rücksprünge in übergeordnete Pfade

CMS
Content Management System, trennt Inhalt und Layout einer Webseite. Templates bestimmen das Aussehen. Inhalte werden in einer Datenbank aufbewahrt

CSS
"Cascading Style Sheets" vom W3-Consortium entwickeltes Format für die Darstellung von Style-Sheets

HTML-Code
"Hypertext Markup Language" Format für Text- und Informationen im Internet

JavaScript
von Netscape entwickelte Scriptsprache

Pop-UP
visuelles Element über der aufgerufenen Webseite, das für weitere Erklärungen aber auch Werbezwecke eingesetzt wird

Screenreader
Softwareprogramm, das Blinden und Sehbehinderten den Bildschirmtext vorliest

Sitemap
vollständige verzeichnisartige Darstellung aller Einzeldokumente einer Webseite

Shortcuts
Bezeichnung für eine Tastenkombination, die eine bestimmte Aktion ausführt

URLs
Internetadressen

Validierungstool
Prüfprogramm für korrekten Programmcode

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